Unser Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

1 . - Präambel

Das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner, von Behörden, der Öffentlichkeit sowie sonstiger gesellschaftlichen Interessenten in ein verantwortungsbewusstes und gesetzmäßiges Verhalten aller Mitarbeiter von Iturri ist von großer Bedeutung für das Ansehen und den Erfolg unseres Unternehmens.

Von allen Mitarbeitern/in wird ein hohes Maß an sozialer und ethischer Kompetenz erwartet. Dieser Maßstab gilt auch bei der Auswahl unserer Geschäftspartner.

Um die Mitarbeiter/in hierbei zu stärken, wird Iturri sie durch seine Führungskräfte informieren und aktiv unterstützen.

Verantwortungsvolles und gesetzmäßiges Handeln sollte selbstverständlich sein. Dieser Verhaltenskodex veranschaulicht die Anforderungen an unser Verhalten sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis bei der Erfüllung unserer Aufgaben. Hierbei sind die Mitarbeiter/in ausschließlich dem Unternehmen und nicht einzelnen Vorgesetzten verpflichtet. Die Beachtung der Gesetze und Vorschriften aller Länder, in denen wir tätig sind, ist für uns oberstes Gebot. Wir tun nichts, was zu einem Gesetzesverstoß führen würde. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig, auch nicht aufgrund branchenüblicher oder regionaler Gebräuche.

Uns ist bewusst, dass von Land zu Land die in den lokalen Vorschriften zum Ausdruck kommenden ethischen Standards unterschiedlich sind. Sollten die Regelungen dieses Verhaltenskodex oder internationale Rechtsvorschriften und Konventionen von lokalen Vorschriften abweichen, gilt stets die strengere Regelung. Nicht jeder Einzelfall, nicht jede Situation lässt sich vorhersehen. Der Kodex ist notwendigerweise breit angelegt und von Natur aus allgemein gehalten. Er soll nicht ausführliche Regelungen oder Verfahrensanweisungen ersetzen. Er soll vielmehr durch Nennung der Kernelemente der individuellen und unternehmerischen Verantwortung allen Mitarbeitern/in ein klares Verständnis für die bei Iturri gültigen Prinzipien und ethischen Werte geben.

Darüber hinaus fühlt sich Iturri den in freiheitlichen Demokratien anerkannten und geltenden Wertvorstellungen verpflichtet.

2. - Die grundlegenden Verhaltensregeln

2.1 Fairer Wettbewerb

Das Kartellrecht bezweckt die Sicherung und Aufrechterhaltung eines freien und unverfälschten Wettbewerbs im Interesse aller Marktteilnehmer.

Kartellrechtliche Gebote und Verbote betreffen insbesondere:

  • das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Gebietsaufteilungen, Kundengruppen oder Produktionsmengen,
  • das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Auch ein abgestimmtes Verhalten, informelle Gespräche oder Absprachen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, sind verboten. Bei Gesprächen mit Wettbewerbern dürfen keine vertraulichen Informationen über Preise und bevorstehende Preisänderungen oder Kunden- und Lieferantenbeziehungen ausgetauscht werden.

Zu einem fairen Wettbewerb gehört auch, in keinem Fall Dritten im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit unberechtigte Vorteile anzubieten oder zu gewähren, und zwar weder als Geldzahlungen noch in Form von anderen Leistungen. Dies gilt auch für Länder, in denen es hiervon abweichende Sitten geben mag.

2.2 Verbote von Korruptions- und Vorteilsgewährung

 

Korruption und Vorteilsgewährung – egal in welcher Form – wird bei Iturri nicht geduldet. Im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden. Sofern ein Mitarbeiter mit einem entsprechenden Angebot oder Verlangen konfrontiert wird, muss er dies umgehend seinem Vorgesetzten melden.

Geschenke und Einladungen dürfen grundsätzlich nicht verteilt oder angenommen werden. Ausnahmen gelten nur bei allgemein üblichen Gelegenheits- oder Werbegeschenken und bei Geschenken, die der Sitte und Höflichkeit in einem Land entsprechen.

Gleiches gilt für Einladungen. Zweifelsfälle sind mit dem Vorgesetzten zu klären.

2.3 Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter/in sowie die Achtung nationaler wie internationaler Datenschutzregelungen sind für uns selbstverständlich. Auch unsere Geschäftspartner werden entsprechend zum sorgsamen Umgang mit solchen Daten angehalten

 

2.4. Qualität, Umwelt und Gesundheitsschutz

Als Unternehmen bekennen wir uns zum Schutz der Mitarbeiter/in, der Umwelt, zur Beachtung der Kundenwünsche und zu einem systematischen Management.

Als Unternehmen erkennen wir unsere besondere Verantwortung für die Qualität, die Umwelt, für unsere Mitarbeiter/in und die Öffentlichkeit, ebenso für unsere Kunden.

Wir haben deshalb Handlungsleitlinien, die für jeden Mitarbeiter/in gelten, in unserer Unternehmenspolitik verankert. Wir sehen das Bewusstsein für die Qualität, den Schutz der Umwelt und die Gewährleistung der Gesundheit der Mitarbeiter/in insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten als einen wichtigen Faktor, der dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens zu erhalten und zu verbessern.

Unser integriertes Managementsystem ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsweisende Gestaltung der betrieblichen Prozesse und für die Organisation unseres Unternehmens.

Es berücksichtigt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem gemäß den Forderungen der ISO 9001:2015, Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015, sowie der Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach BS 18001.

Die dazugehörige Managementsystemdokumentation ist eine verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Führungskräfte und Mitarbeiter/in des Unternehmens.

Unabdingbar ist auch die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, gleichgültig ob sie vom Gesetz vorgegeben, von den zuständigen Behörden erlassen oder in Unternehmensrichtlinien geregelt sind.

Damit wir hierzu dauerhaft in der Lage sind, bieten wir Fortbildungsmaßnahmen an. Die Nachhaltigkeit fördern wir durch ein umfangreiches Informationsangebot für unsere Mitarbeiter/in.

2.5 Soziale Verantwortung

Die Beachtung der Menschenrechte und der fundamentalen Sozialstandards ist Grundsatz jedes menschlichen Zusammenlebens.

Arbeitsbedingungen, die solche Rechte und Standards verletzen, widersprechen diesem Grundsatz. Das gilt innerhalb unseres Unternehmens ebenso wie in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern. Jeder Mitarbeiter/in trägt in seinem Zuständigkeits- und Einflussbereich Verantwortung dafür, dass die Menschenrechte und fundamentalen Sozialstandards nicht verletzt werden.

 

2.6 Verbote der Diskriminierung

Alle Mitarbeiter/in haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte und Kollegen.

Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution, seiner sexuellen Orientierung, seines Aussehens oder sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert werden. Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde und Sphäre anderer Mitarbeiter zu achten. Belästigungen und jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte sind verboten.

2.7 Schutz von Firmeneigentum und Geschäftsgeheimnissen

Das Eigentum von Iturri darf nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Als Treuhänder ist jeder von uns verpflichtet, es vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Auch Büro und Arbeitsmaterial, Muster und Produkte sind Firmeneigentum. Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme dazu nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter/in, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen haben, dürfen diese nicht an Dritte weitergeben (dazu zählen auch Familienangehörige und Freunde) oder sie zu anderen als dienstlichen Zwecken verwenden.

2.8. Schutz geistigen Eigentums

Jeder von uns ist dafür verantwortlich und muss alles Notwendige unternehmen, um das bei Iturri vorhandene geistige Eigentum wie z. B. Patente, Warenzeichen, Marken oder Know-how vor Angriffen oder Verlust zu schützen. Hierzu gehört auch, Verhaltensweisen zu unterlassen, die das Ansehen und den Wert insbesondere der Marke „Iturri“ beeinträchtigen können.

Das geistige Eigentum anderer wird von uns respektiert. Das gilt auch für diesen Verhaltenskodex. Wir haben den Text aus frei zugängigen Quellen* mitverwendet insoweit er mit unseren Grundsätzen übereinstimmt.

(*Quellenangabe auf Nachfrage)

2.9 Vermeidung von Interessenkonflikten R11; private Betätigung

Interessenkonflikte zwischen den dienstlichen Aufgaben eines Mitarbeiters und seinen persönlichen Interessen sind zu vermeiden. Auch im privaten Umfeld sollten Verhaltensweisen vermieden werden, die die Interessen von Iturri beeinträchtigen können. Bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit sollten sich Mitarbeiter/in nicht auf ihre Funktion im Unternehmen berufen.

 

2.10. Sparsamer Umgang mit Unternehmensressourcen

Der sparsame Umgang mit Unternehmensressourcen ist selbstverständlich. Bei jedem Einsatz von Mitteln ist zu prüfen, ob er im Interesse von Iturri erfolgt. Sind verschiedene Lösungen denkbar und gleichwertig, ist die sparsamere zu wählen.

 

2.11. Botschafter des Unternehmens

Wir alle werden in unserem Tun als Vertreter des Unternehmens wahrgenommen. Dessen müssen wir uns täglich aufs Neue bewusst sein. Iturri unterstützt und begrüßt ehrenamtliches Engagement seiner Mitarbeiter/in.

Für die besondere Unterstützung des Ehrenamtes in der Gefahrenabwehr wurden wir 2008 durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet.

In dem wir durch unsere Arbeit zur positiven Wahrnehmung von Iturri beitragen, unterstützen wir auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

3. - Geltung und Umsetzung dieses Kodexes

Die Regeln dieses Kodexes gelten für alle Mitarbeiter/in der Iturri Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH, und zwar nicht nur wortgetreu, sondern auch sinngemäß.

Soweit Verhaltensregeln für einzelne Tätigkeitsbereiche in gesonderten Richtlinien festgelegt sind, gelten diese Richtlinien uneingeschränkt neben dem Verhaltenskodex. In Zweifelsfällen ist die jeweils strengere Regel einzuhalten.

Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann für alle Mitarbeiter, d. h. auch für Führungskräfte, zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

Die Unternehmensführung stellt sicher, dass die Prinzipien und ethischen Werte dieses Kodexes allen Mitarbeitern/in des Unternehmens in geeigneter Weise und Regelmäßigkeit kommuniziert werden.

Alle Vorgesetzten mit disziplinarischer Verantwortung haben neben ihrer Vorbildfunktion die Aufgabe, den Verhaltenskodex ins Unternehmen zu tragen und seine Einhaltung zu überwachen. Jeder Vorgesetzte ist im Rahmen seiner Führungsverantwortung dafür zuständig, dass alle Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich die Regeln des Kodexes verstehen und befolgen.

Jeder Mitarbeiter/in ist berechtigt und aufgefordert, Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oderandere bei uns geltenden Richtlinien zu melden.

Das Unternehmen verpflichtet sich, es keinem Mitarbeiter/in nachteilig anzulasten, wenn er der Geschäftsführung oder einem leitenden Angestellten eine Verletzung oder eine vermutete Verletzung dieses Kodexes zur Kenntnis bringt.

Regelverstöße können neben dem Betriebsrat oder dem Vorgesetzen jederzeit – auch unter Wahrung der Anonymität dem Compliance-Beauftragtem gemeldet werden.

Dieser prüft und setzt einen Prozess in Gang, der zu einer sachgerechten Lösung führt.

Niemand wird für geschäftliche Nachteile verantwortlich gemacht, die auf die Befolgung des Kodexes zurückzuführen sind.

 

3.1 Überprüfung unserer Geschäftspartner im Ausland

Alle ausländischen Geschäftspartner und Zwischenhändler werden in Bezug auf Einhaltung des Verhaltenskodex, auf Eintragungen in Sanktionslisten und Ihrer Bonität überprüft.

(Ausgenommen sind staatliche Endkunden).